Für die Installation von Photovoltaikanlagen auf Privathäusern stehen verschiedene Förderungen von Bund und Ländern zur Verfügung, die von der Einspeisevergütung über zinsgünstige Kredite
bis hin zu Zuschüssen von Energieversorgern reichen. Wir haben Ihnen eine Übersicht der wichtigsten Programme zur Photovoltaik-Förderung zusammengestellt.
Die richtige Photovoltaik-Förderung finden: darauf kommt es an
Bei der Suche nach einer geeigneten Förderung für Photovoltaik sind folgende Punkte zu beachten:
- Soll eine neue PV-Anlage installiert oder eine bestehende erweitert werden?
Bei der Einspeisevergütung wird z.B. eine Erweiterung wie eine neue PV-Anlage gewertet. Die Förderung erfolgt dann nicht zum ursprünglichen, sondern zum aktuellen Tarif.
- Wird die Anlage auf einem Firmengebäude oder einem Privathaus installiert?
Nicht alle Programme stehen Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen offen. Die Auflistung auf dieser Seite beinhaltet Förderungen, die für private Betreiber von Photovoltaikanlagen
bis 10 kWp nutzbar sind.
- Welcher Anlagentyp soll installiert werden/wurde bereits installiert?
Inselanlagen, die nicht ans öffentliche Stromnetz angeschlossen sind, sind bei vielen Fördermaßnahmen ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie:
Grundsätzlich gibt es zwei Arten der Förderung – die Investitionsförderung für die Anschaffung einer PV-Anlage und die „betriebliche“ Förderung in Form der Einspeisevergütung nach
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
Den Antrag für Investitionsförderungen müssen Sie in der Regel bereits vor dem Kauf der PV-Anlage stellen. Die Einspeisevergütung erhalten Sie nach vorheriger Anmeldung Ihrer Anlage mit deren
Inbetriebnahme.
Einspeisevergütung
Die bekannteste Photovoltaik Förderung ist die Einspeisevergütung, die durch das EEG geregelt wird. Als Einspeisevergütung wird der Betrag bezeichnet, den die Netzbetreiber den Betreibern von
Photovoltaikanlagen zahlen, wenn diese ihren überschüssigen Solarstrom in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Die Höhe der staatlich garantierten Einspeisevergütung verändert sich
kontinuierlich und dient als Instrument der politischen Steuerung des Photovoltaikausbaus.
Die Einspeisevergütung wird dem Betreiber der PV-Anlage als fester Vergütungssatz, abhängig von dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme, für einen Zeitraum von 20 Jahren gezahlt. Das heißt, wurde
eine Photovoltaikanlage bis August 2019 in Betrieb genommen, erhält der Betreiber bis August 2039 eine Vergütung in Höhe von 10,48 ct/kWh. Im April 2020 betrug die Vergütung bereits nur noch
9,44 ct/kWh. Eine möglichst frühe Inbetriebnahme macht sich also bezahlt.
In Zukunft wird die Einspeisevergütung mit großer Wahrscheinlichkeit weiter sinken. Bestehende Anlagen sind von aktuellen Anpassungen aber grundsätzlich nicht betroffen.
Photovoltaik-Förderung durch die KfW Bank
Günstige Kredite für Ihre Investition in Erneuerbare Energien
Träger des wichtigsten, bundesweiten Programms zur Photovoltaikförderung ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Um eine PV-Anlage durch die KfW fördern zu lassen, muss diese die
Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erfüllen. Das bedeutet zum Beispiel, dass eine Einspeisung des Solarstromes in das öffentliche Netz gewährleistet ist. Eine weitere wichtige
Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Gebäude auf dem die Anlage installiert werden soll, nicht zu Zwecken der Stromerzeugung errichtet wurde. Für Wohnhäuser trifft dies grundsätzlich zu.
Die KfW-Bank hat zur Förderung von Photovoltaikanlagen das Programm Erneuerbare Energie - Standard (270) aufgelegt. Damit werden neben dem Anlagenkauf auch die Installationskosten und die
Erweiterung von bestehenden Anlagen gefördert - das Programm gilt somit für Neu- und Bestandsanlagen auf Dächern, an Fassaden und auf Freiflächen. Das Programm 274 („Erneuerbare Energien –
Standard – Photovoltaik“), speziell aufgelegt für Photovoltaikanlagen, wurde inzwischen in das Förderprogramm 270 integriert.
Seit Mai 2013 wurden Batteriespeicher für Photovoltaikanlagen gefördert (Programm 275), auch im Rahmen einer Nachrüstung. Voraussetzung war auch hier, dass ein Teil des Solarstroms ins
öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Das Programm wurde zum 31.12.2018 eingestellt. Alternativ ist eine Förderung aus dem Programm 270 oder über die Förderprogramme einzelner Bundesländer
möglich.
Die Programme der KfW richten sich an Privatpersonen, Unternehmen und Organisationen. Mit der Bank können Laufzeiten von 5, 10, 15 oder 20 Jahren sowie tilgungsfreie Anlaufjahre vereinbart
werden. Die genauen Konditionen orientieren sich an Bonität und Sicherheiten der Antragsteller, für deren Ermittlung die Hausbank zuständig ist. Mit dieser wird ebenfalls der Kredit
abgeschlossen.
Finanzierungen der Photovoltaikanlage zu attraktiven Konditionen werden auch von anderen Kreditinstitutionen wie der Umweltbank angeboten, nicht zuletzt von der Hausbank. Die Konditionen für den
Solarkredit sollten jedoch im Detail mit denen des KfW-Kredits verglichen werden!
Seit November 2020 bietet die KfW-Bank auch eine Förderung privater Ladestationen für Elektroautos an.